Bis zu 100 % Förderung für Ihre KI-Manager Weiterbildung
Der Staat übernimmt einen erheblichen Teil der Kosten für Ihre Weiterbildung zum KI-Manager (IHK), plus einen Zuschuss zum Gehalt während der Ausfallzeit. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, wie viel Förderung für Sie möglich ist.
AZAV-zugelassen bis 2029 · Abschluss mit IHK-Prüfung · Vollzeit und zwei Teilzeit-Formate
Werte für Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten. Das QCG ist eine Ermessensleistung – die konkrete Förderhöhe entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Bis zu 100 % Zuschuss
zu den Lehrgangskosten, plus Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für Ausfallzeiten während der Weiterbildung.
Für jede Unternehmensgröße
Das QCG steht allen Betrieben offen. Kleine Unternehmen profitieren in der Regel am meisten.
4 bis 8 Wochen Bearbeitung
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Bewilligung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
880 Unterrichtseinheiten
KI-Strategie, Automatisierung, Datenanalyse und Governance – Abschluss mit IHK-Prüfung.
Alle Angaben sind Bis-zu-Werte. Das QCG ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch – die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
Wählen Sie Ihre Situation.
Je nachdem, ob Sie die Weiterbildung selbst machen oder Ihre Mitarbeitenden qualifizieren wollen, sieht der nächste Schritt anders aus.
Wie überzeuge ich meinen Chef?
Sagen Sie Ihrer Führungskraft: Der Staat übernimmt einen erheblichen Teil der Kosten – bei kleinen Unternehmen oft die kompletten Lehrgangskosten plus einen Zuschuss zum Gehalt während der Ausfallzeit. Ihr Unternehmen trägt in vielen Fällen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten und bekommt dafür eine Fach- und Führungskraft mit aktuellem KI-Wissen zurück.
Sie müssen dafür weder kündigen noch Urlaub nehmen. Die Weiterbildung findet neben Ihrem bestehenden Job statt – in Teilzeit, abends, am Wochenende oder vormittags. Wir stellen Ihnen ein fertiges Kurzdossier zusammen, das Sie Ihrer Führungskraft direkt vorlegen können.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das QCG ermöglicht es Unternehmen, die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden von der Agentur für Arbeit mitfinanzieren zu lassen – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Ziel ist es, Beschäftigte fit für den digitalen und technologischen Wandel zu machen, statt sie im Ernstfall zu verlieren.
Zuschuss zu den Lehrgangskosten
Ein Anteil der reinen Kursgebühren wird von der Agentur für Arbeit übernommen – bei kleinen Unternehmen bis zu 100 %.
Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)
Ein Zuschuss zum Lohn, den Ihr Unternehmen während weiterbildungsbedingter Arbeitsausfallzeiten weiterzahlt.
Die Höhe richtet sich vor allem nach Ihrer Unternehmensgröße, dem Alter bzw. einer Schwerbehinderung der teilnehmenden Person und einer eventuellen Tarifbindung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Quote hängt vor allem an der Größe Ihres Unternehmens. Je kleiner der Betrieb, desto höher fällt die Förderung in der Regel aus.
| Unternehmensgröße | Zuschuss Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | bis zu 50 % (55 % mit Tarifbindung) | bis zu 50 % |
| ab 500 Beschäftigte | bis zu 25 % (30 % mit Tarifbindung) | bis zu 25 % |
Sonderregel für ältere und schwerbehinderte Beschäftigte
Bei 50 bis 499 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit bei Mitarbeitenden ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung die Lehrgangskosten in der Regel zu bis zu 100 %.
Rechenbeispiel: Kleinstunternehmen
Eine Mitarbeiterin verdient 50.000 € im Jahr und nimmt an der KI-Manager Weiterbildung teil (Gesamtkosten 16.306,40 €, 20 Wochenstunden Ausfallzeit). Bei bis zu 100 % auf die Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss kann die tatsächliche Eigenbeteiligung des Unternehmens auf einen Bruchteil der Gesamtkosten sinken. Die genaue Höhe klärt die Agentur für Arbeit im individuellen Beratungsgespräch – wir rechnen vorab gerne ein konkretes Szenario für Ihr Unternehmen durch.
Das QCG ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Alle Angaben sind Bis-zu-Werte – die konkrete Förderhöhe entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Die KI-Manager Weiterbildung erfüllt alle Anforderungen
Damit die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung fördern kann, muss die Maßnahme bestimmte Kriterien erfüllen. Unsere KI-Manager Weiterbildung bringt sie alle mit – nachweisbar und dokumentiert.
So einfach läuft die Förderung
Wichtig: erst bewilligen lassen, dann starten
Der Antrag muss immer vor Beginn der Weiterbildung bewilligt sein – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wir empfehlen, spätestens 8 bis 10 Wochen vor dem gewünschten Start den Kontakt zur Agentur für Arbeit zu suchen.
Erstgespräch mit uns
Wir besprechen Ihr Weiterbildungsvorhaben und liefern Ihnen die passende Maßnahme samt Maßnahmenummer, Modulbeschreibung und Kostenaufstellung – sofort verfügbar.
Beratung bei der Agentur für Arbeit
Sie kontaktieren den Arbeitgeber-Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit – telefonisch über 0800 4 5555 20 oder online über die eServices. Auf Wunsch bereiten wir das Gespräch gemeinsam mit Ihnen vor.
Antrag stellen
Einzelantrag für eine Person oder Sammelantrag für mehrere Beschäftigte – beides online über die eServices. Wir liefern alle trägerseitigen Nachweise, Sie füllen im Kern nur zwei bis drei Formulare aus.
Bewilligung und Kursstart
In der Regel 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Antragstellung. Danach kann die KI-Manager Weiterbildung starten – flexibel zum Wunschtermin.
Das übernehmen wir für Sie
Vollständige Unterlagen für die Agentur
Maßnahmenbeschreibung, Kostenaufstellung und AZAV-Nachweise – fertig aufbereitet zum Einreichen.
Anmeldebescheinigung mit Maßnahmenummer
Trägerseitig ausgestellt und verbindlich – genau so, wie die Agentur für Arbeit sie benötigt.
Begleitung durch den Antragsprozess
Persönlich und von Anfang bis Ende – für Mitarbeitende und Arbeitgeber gleichermaßen.
Fester Ansprechpartner
Bei DataSmart Point: Herr Amran Qasem und das Team der Bildungsberatung.
Was Unternehmen und Mitarbeitende am häufigsten fragen
Die Weiterbildungsförderung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit, eine automatische Garantie gibt es nicht. In der Praxis liegt die Bewilligungsquote aber sehr hoch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag sauber vorbereitet ist. Genau dabei unterstützen wir Sie.
Das hängt von Ihrer Unternehmensgröße, dem Gehalt der Person und einer eventuellen Tarifbindung ab. Kleine Unternehmen erhalten in der Regel die höchste Förderquote, bis zu 100 % der Lehrgangskosten sind möglich. Wir rechnen Ihnen gerne unverbindlich ein konkretes Szenario durch.
Der Antragsprozess hat klare Schritte, und wir übernehmen alle Formulare und Nachweise, die den Bildungsträger betreffen. Sie füllen im Kern zwei bis drei Formulare aus. Bei mehreren Mitarbeitenden reicht ein einziger Sammelantrag für alle.
Nein. Die Weiterbildung findet neben dem bestehenden Arbeitsverhältnis statt, das während der gesamten Maßnahme bestehen bleiben muss. Unsere Teilzeit-Formate – abends, am Wochenende oder vormittags – ermöglichen genau das.
Die Förderung setzt voraus, dass Ihr letzter Berufs- oder Studienabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegt. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, sprechen wir gerne über Alternativen.
Sie melden sich bei der Agentur für Arbeit, die für Ihren Firmensitz zuständig ist – unabhängig davon, wo in Deutschland Ihr Unternehmen sitzt. Am schnellsten erreichen Sie den Arbeitgeber-Service über die bundesweite Hotline 0800 4 5555 20.
Rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Bewilligung. Der Antrag muss vor Kursbeginn bewilligt sein, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Deshalb empfehlen wir, spätestens 8 bis 10 Wochen vor dem gewünschten Start den Kontakt zur Agentur für Arbeit zu suchen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie viel Förderung für Sie möglich ist
Kostenlos, unverbindlich und in wenigen Minuten geklärt.